Allgemeine Geschäftsbedingungen
Motodam B.V. — de Kwakel, Niederlande
1. Artikel 1 — Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Motodam B.V., ansässig in Noorddammerweg 17E, 1424 NV de Kwakel, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (KvK). In diesen Bedingungen gilt: — Verkäufer: Motodam B.V. — Käufer: jede natürliche oder juristische Person, die eine Vereinbarung mit Motodam B.V. eingeht.
2. Artikel 2 — Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vereinbarungen zwischen Motodam B.V. und dem Käufer. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mit der Auftragserteilung oder dem Abschluss einer Vereinbarung akzeptiert der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Artikel 3 — Angebote und Preise
Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (BTW), sofern nicht anders angegeben. Motodam B.V. behält sich das Recht vor, Preise anzupassen. Offensichtliche Fehler in Preisen oder Angeboten sind für Motodam B.V. nicht bindend.
4. Artikel 4 — Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer das Angebot annimmt und die Bedingungen erfüllt sind. Bei Fernabsatzverträgen hat der Käufer eine 14-tägige Widerrufsfrist gemäß niederländischem Verbraucherrecht, es sei denn, es handelt sich um ein Sonderanfertigung. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
5. Artikel 5 — Lieferung
Die Lieferung erfolgt, wenn das Motorrad vom Käufer abgeholt oder an die vereinbarte Adresse geliefert wird. Das Risiko geht bei Lieferung auf den Käufer über. Lieferfristen sind unverbindlich und deren Überschreitung berechtigt nicht zu Schadensersatz oder Vertragsauflösung.
6. Artikel 6 — Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug befindet sich der Käufer automatisch in Verzug, und Motodam B.V. ist berechtigt, gesetzliche Zinsen und Inkassokosten zu berechnen. Motodam B.V. behält sich das Eigentum an gelieferten Motorrädern vor, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.
7. Artikel 7 — Garantie und Haftung
Für alle Motorräder gilt die gesetzliche Garantie nach niederländischem Bürgerlichen Gesetzbuch (Konformitätsanforderung, Art. 7:17 BW). Besichtigung und Annahme — Der Käufer bestätigt, das Motorrad vor dem Kauf besichtigt zu haben (oder die Gelegenheit dazu erhalten zu haben). Das Motorrad wird im Zustand wie besichtigt und probegefahren verkauft. Mängel oder Eigenschaften, die zum Zeitpunkt des Verkaufs sichtbar oder offengelegt waren, gelten als vom Käufer akzeptiert. Verschleiß und Verbrauchsteile — Normaler Verschleiß stellt keinen Mangel dar. Die folgenden Teile gelten als Verbrauchsteile und sind von der Garantie ausgeschlossen: Reifen, Bremsbeläge, Batterie, Filter, Flüssigkeiten, Ketten, Kettenräder, Kupplungsscheiben und Glühbirnen. Meldepflicht — Der Käufer muss etwaige Mängel innerhalb von zwei (2) Monaten nach Entdeckung schriftlich an Motodam B.V. melden. Eine nicht rechtzeitige Meldung führt zum Verfall des Anspruchs. Anspruchsfrist — Alle Garantieansprüche müssen innerhalb eines (1) Jahres nach dem Lieferdatum geltend gemacht werden. Ausschluss indirekter Schäden — Motodam B.V. haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Transportkosten, Mietwagenkosten, Betriebsunterbrechung oder Reputationsschäden. Haftungsbeschränkung — Die Gesamthaftung von Motodam B.V. übersteigt in keinem Fall den für das betreffende Motorrad gezahlten Kaufpreis. Garantieverlust — Jede Garantie erlischt, wenn das Motorrad: (a) in einer Weise verwendet wurde, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht, (b) unzureichend gewartet wurde, (c) von anderen Parteien als Motodam B.V. oder einer autorisierten Werkstatt repariert oder verändert wurde, oder (d) einer Manipulation der FIN oder des Kilometerzählers unterzogen wurde. Kommissionsverkauf — Motorräder, die in Kommission verkauft werden, werden von Motodam B.V. ausschließlich als Vermittler im Auftrag eines privaten Verkäufers verkauft. Der Kaufvertrag wird zwischen dem Käufer und dem privaten Verkäufer geschlossen. Diese Motorräder werden im Ist-Zustand ohne jegliche Garantie von Motodam B.V. verkauft. Die gesetzliche Garantie nach Art. 7:17 BW findet keine Anwendung, da es sich um einen privaten Verkauf handelt. Motodam B.V. übernimmt keine Haftung für Mängel, ob sichtbar oder verborgen, bei Kommissionsmotorrädern. Kommissionsfahrzeuge werden in der Anzeige und im Kaufvertrag eindeutig als solche gekennzeichnet.
8. Artikel 8 — Streitigkeiten und Anwendbares Recht
Auf alle Vereinbarungen findet niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden vorzugsweise durch gegenseitige Absprache gelöst. Ist dies nicht möglich, wird die Streitigkeit dem zuständigen Gericht in Den Haag (Rechtbank Den Haag) vorgelegt. Diese Bedingungen wurden zuletzt am 1. März 2026 aktualisiert.